Hinweisgebersystem für Kommunen
Öffentliche Stellen tragen besondere Verantwortung. Wir stellen eine neutrale, ausschreibungsfähige Meldestelle bereit - mit deutscher Datenhaltung und anwaltlicher Vorprüfung.

- Eingang verschlüsselt
- Anwaltlich vorgeprüft
- Bericht & Empfehlung
Rechtslage
Ihre Pflicht-Lage
Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sowie Kommunen sind in der Regel verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die genaue Schwelle (u. a. Einwohnerzahl ab 10.000) hängt von Landesrecht und Beschäftigtenzahl ab. Hinweis ohne rechtliche Bewertung: Prüfen Sie die für Ihr Bundesland geltenden Regelungen.
Hinweis ohne rechtliche Bewertung. Keine Rechtsberatung - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Praxis
Typische Herausforderungen
Was Kommunen bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine externe Stelle hier entlastet.
Hohe Compliance-Anforderungen
Öffentliche Stellen stehen unter besonderer Beobachtung. Verfahrensfehler bei Meldungen können erhebliche Folgen haben.
Vertrauen der Beschäftigten
Eine glaubwürdig neutrale Meldestelle ist Voraussetzung dafür, dass Hinweise überhaupt eingehen.
Vergabe & Dokumentation
Auswahl und Betrieb müssen ausschreibungs- und prüfungsfest dokumentiert sein.
Unsere Antwort
Wie unsere Lösung das adressiert
- Neutrale externe Meldestelle mit klarer Rollentrennung
- Ausschreibungsfähige Leistungsbeschreibung und Unterlagen
- DSGVO-konforme Datenhaltung ausschließlich in Deutschland
- Anwaltliche Vorprüfung und revisionssichere Berichte

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft
Kein technischer Filter, sondern qualifizierte Juristen: In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei wird jede Meldung gesichtet, rechtlich eingeordnet und mit einer Handlungsempfehlung versehen.
So funktioniert Ihre Meldestelle
Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Abschlussbericht.

Eingang der Meldung
Über den verschlüsselten Online-Kanal jederzeit, telefonisch Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr.
Anwaltliche Prüfung
Sichtung und rechtliche Einordnung durch spezialisierte Juristen.
Fallmanagement
Anonymisierter Dialog mit dem Hinweisgeber über unser Portal.
Abschlussbericht
Zustellung der Dokumentation und rechtlicher Handlungsempfehlung.
FAQ
Häufige Fragen
Gilt das HinSchG auch für kleine Kommunen?
Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sind in der Regel verpflichtet. Die genaue Schwelle hängt von Landesrecht und Beschäftigtenzahl ab. Hinweis ohne rechtliche Bewertung: Prüfen Sie die Regelung Ihres Bundeslandes.
Ist Ihr Angebot ausschreibungsfähig?
Ja. Wir stellen Leistungsbeschreibung und Nachweise für Vergabeverfahren bereit. Den konkreten Umfang stimmen wir mit Ihrer Vergabestelle ab.

