Interne Meldestelle für Kommunen
Öffentliche Stellen tragen besondere Verantwortung. Wir stellen eine neutrale, ausschreibungsfähige Meldestelle bereit - mit deutscher Datenhaltung und anwaltlicher Vorprüfung.

- Eingang verschlüsselt
- Anwaltlich geprüft
- Bericht & Empfehlung
Rechtslage
Gesetzliche Pflicht zur Einrichtung wann?
Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sowie Kommunen sind in der Regel verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die genaue Schwelle (in der Regel ab 10.000 Einwohner) hängt von Landesrecht und Beschäftigtenzahl ab.
Diese Webseite stellt keine Rechtsberatung dar - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Praxis
Typische Herausforderungen
Was Kommunen bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine interne Meldestelle durch Hinweisgeber-24.de entlastet.
Hohe Compliance-Anforderungen
Öffentliche Stellen stehen unter besonderer Beobachtung. Verfahrensfehler bei Meldungen können erhebliche Folgen haben.
Vertrauen der Beschäftigten
Eine glaubwürdig neutrale Meldestelle ist Voraussetzung dafür, dass Hinweise überhaupt eingehen.
Vergabe & Dokumentation
Auswahl und Betrieb müssen ausschreibungs- und prüfungsfest dokumentiert sein.
Unsere Antwort
Wie unsere Lösung das adressiert
- Neutrale interne Meldestelle mit klarer Rollentrennung
- Ausschreibungsfähige Leistungsbeschreibung und Unterlagen
- DSGVO-konforme Datenhaltung ausschließlich in Deutschland
- Anwaltliche Vorprüfung und revisionssichere Berichte

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft
Kein technischer Filter, sondern eine fachliche Einordnung: Unser Anwalt prüft jede Meldung, ordnet rechtlich ein und gibt eine Handlungsempfehlung.
So funktioniert Ihre Meldestelle
Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Zwischenbericht.

Eingang der Meldung
Über den verschlüsselten Online-Kanal jederzeit, telefonisch Mo bis Fr von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr.
Anwaltliche Prüfung
Sichtung und rechtliche Einordnung durch unseren Anwalt.
Fallmanagement
Dokumentierte Fallbearbeitung; Rückmeldung über freiwillig angegebene Kontaktdaten.
Zwischenbericht
Zusendung unserer Dokumentation und rechtlichen Handlungsempfehlung.
FAQ
Häufige Fragen
Gilt das HinSchG auch für kleine Kommunen?
Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sind in der Regel verpflichtet. Die genaue Schwelle hängt von Landesrecht und Beschäftigtenzahl ab.
Ist Ihr Angebot ausschreibungsfähig?
Ja. Wir stellen Leistungsbeschreibung und Nachweise für Vergabeverfahren bereit. Den konkreten Umfang stimmen wir mit Ihrer Vergabestelle ab.

