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Branchenlösung · Pflege & Träger im Gesundheitswesen

Interne Meldestelle für Träger im Gesundheitswesen

In der Pflege und Sozialwirtschaft geht es um besonders schützenswerte Menschen. Eine vertrauliche, anonyme Meldestelle hilft, Missstände früh zu erkennen.

Server in Deutschland
DSGVO-konform
Anwaltliche Vorprüfung
Pflegekraft unterstützt eine ältere Person in geschütztem Umfeld
Meldekanal aktiv
Online jederzeit
  1. Eingang verschlüsselt
  2. Anwaltlich geprüft
  3. Bericht & Empfehlung
ab50
Beschäftigte: Pflicht zur Meldestelle
§ 12 HinSchG
ab10Tsd.
Einwohner: Kommunen in der Regel verpflichtet, und/oder ab 50 Beschäftigten
§ 12 HinSchG
7Tage
Frist zur Eingangsbestätigung
§ 17 HinSchG
3Monate
Frist zur Rückmeldung
§ 17 HinSchG
netto89
pro Monat je Portal, zuzüglich netto 179 € je Fall

Rechtslage

Gesetzliche Pflicht zur Einrichtung wann?

Träger des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft mit 50 oder mehr Beschäftigten sind in der Regel nach § 12 HinSchG verpflichtet.

Diese Webseite stellt keine Rechtsberatung dar - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Offenes Gesetzbuch mit Schutzschild als Überblick zum Hinweisgeberschutzgesetz

Praxis

Typische Herausforderungen

Was Träger des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine interne Meldestelle entlastet.

Schutz von Schutzbefohlenen

Hinweise auf Missstände in der Betreuung müssen vertraulich und ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können.

Sensible Personendaten

In der Sozialwirtschaft werden besonders schützenswerte Daten verarbeitet - Datenschutz ist hier nicht verhandelbar.

Komplexe Trägerstrukturen

Mehrere Standorte und Einrichtungen unter einem Träger erschweren eine einheitliche interne Lösung.

Unsere Antwort

Wie unsere Lösung das adressiert

  • Vollständig anonymer, verschlüsselter Meldekanal
  • DSGVO-konforme Verarbeitung sensibler Daten in Deutschland
  • Eine Meldestelle für mehrere Einrichtungen eines Trägers
  • Anwaltliche Vorprüfung und dokumentierte Auswertung
Mehr zur internen Meldestelle
Unternehmen übergibt den Meldekanal an eine neutrale externe Meldestelle
Der Unterschied

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft

Kein technischer Filter, sondern eine fachliche Einordnung: Unser Anwalt prüft jede Meldung, ordnet rechtlich ein und gibt eine Handlungsempfehlung.

PlausibilitätRisiko-EinordnungHandlungsempfehlung
So funktioniert die Vorprüfung
In 4 Schritten

So funktioniert Ihre Meldestelle

Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Zwischenbericht.

Vier Schritte vom verschlüsselten Eingang bis zum fertigen Bericht
1

Eingang der Meldung

Über den verschlüsselten Online-Kanal jederzeit, telefonisch Mo bis Fr von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr.

2

Anwaltliche Prüfung

Sichtung und rechtliche Einordnung durch unseren Anwalt.

3

Fallmanagement

Dokumentierte Fallbearbeitung; Rückmeldung über freiwillig angegebene Kontaktdaten.

4

Zwischenbericht

Zusendung unserer Dokumentation und rechtlichen Handlungsempfehlung.

Sicherheit & Datenschutz

Daten bleiben in Deutschland

Verschlüsselte Übertragung und Verarbeitung ausschließlich auf deutschen Servern und nach klaren Sicherheitsstandards - damit sensible Hinweise geschützt bleiben.

  • Verschlüsselte Übertragung
    Schutz vom Eingang der Meldung an
  • Server in Deutschland
    Verarbeitung ausschließlich in Deutschland
  • DSGVO-konform betrieben
    nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert
Mehr zu Sicherheit & Datenschutz
Mehrschichtige Sicherheits- und Datenschutz-Symbole um ein zentrales Schild

Bereit für Compliance?

Vermeiden Sie Bußgelder und Reputationsschäden. Unsere Expertenlösung skaliert mit Ihrem Unternehmen: Das Standard-Paket für netto 89 € / Monat umfasst maximal 3 Niederlassungen und bis zu 5.000 Mitarbeiter. Darüber hinaus erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

  • Einrichtung innerhalb einer Woche
  • Transparentes Preismodell: fester Portalpreis, klare Fallpauschale
  • Anwaltliche Vorprüfung durch unseren Anwalt
Portal-Paket
89
netto / Monat je Portal | zuzüglich netto 179 € je bearbeiteter Fall

FAQ

Häufige Fragen

Können mehrere Einrichtungen eine Meldestelle nutzen?

Ja. Unser Portal deckt bis zu 3 Niederlassungen/Eigenbetriebe ab. Für größere Trägerstrukturen kalkulieren wir individuell.

Wie wird die Anonymität gewahrt?

Meldungen können vollständig anonym über den verschlüsselten Kanal eingehen. Es werden keine IP-Adressen oder Browser-Fingerprints gespeichert. Mehr dazu auf unserer Seite zur anonymen Meldung.

Zum VertiefenHinweisgeberschutz für Träger des GesundheitswesensWarum Meldungen hier besonders sensibel sind und worauf Träger des Gesundheitswesens bei der Ausgestaltung achten sollten.

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