Interne Meldestelle für Träger im Gesundheitswesen
In der Pflege und Sozialwirtschaft geht es um besonders schützenswerte Menschen. Eine vertrauliche, anonyme Meldestelle hilft, Missstände früh zu erkennen.

- Eingang verschlüsselt
- Anwaltlich geprüft
- Bericht & Empfehlung
Rechtslage
Gesetzliche Pflicht zur Einrichtung wann?
Träger des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft mit 50 oder mehr Beschäftigten sind in der Regel nach § 12 HinSchG verpflichtet.
Diese Webseite stellt keine Rechtsberatung dar - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Praxis
Typische Herausforderungen
Was Träger des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine interne Meldestelle entlastet.
Schutz von Schutzbefohlenen
Hinweise auf Missstände in der Betreuung müssen vertraulich und ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können.
Sensible Personendaten
In der Sozialwirtschaft werden besonders schützenswerte Daten verarbeitet - Datenschutz ist hier nicht verhandelbar.
Komplexe Trägerstrukturen
Mehrere Standorte und Einrichtungen unter einem Träger erschweren eine einheitliche interne Lösung.
Unsere Antwort
Wie unsere Lösung das adressiert
- Vollständig anonymer, verschlüsselter Meldekanal
- DSGVO-konforme Verarbeitung sensibler Daten in Deutschland
- Eine Meldestelle für mehrere Einrichtungen eines Trägers
- Anwaltliche Vorprüfung und dokumentierte Auswertung

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft
Kein technischer Filter, sondern eine fachliche Einordnung: Unser Anwalt prüft jede Meldung, ordnet rechtlich ein und gibt eine Handlungsempfehlung.
So funktioniert Ihre Meldestelle
Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Zwischenbericht.

Eingang der Meldung
Über den verschlüsselten Online-Kanal jederzeit, telefonisch Mo bis Fr von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr.
Anwaltliche Prüfung
Sichtung und rechtliche Einordnung durch unseren Anwalt.
Fallmanagement
Dokumentierte Fallbearbeitung; Rückmeldung über freiwillig angegebene Kontaktdaten.
Zwischenbericht
Zusendung unserer Dokumentation und rechtlichen Handlungsempfehlung.
FAQ
Häufige Fragen
Können mehrere Einrichtungen eine Meldestelle nutzen?
Ja. Unser Portal deckt bis zu 3 Niederlassungen/Eigenbetriebe ab. Für größere Trägerstrukturen kalkulieren wir individuell.
Wie wird die Anonymität gewahrt?
Meldungen können vollständig anonym über den verschlüsselten Kanal eingehen. Es werden keine IP-Adressen oder Browser-Fingerprints gespeichert. Mehr dazu auf unserer Seite zur anonymen Meldung.

