Zum Inhalt springen
Branchenlösung · Pflege & Träger

Hinweisgebersystem für Pflege & Träger

In der Pflege und Sozialwirtschaft geht es um besonders schützenswerte Menschen. Eine vertrauliche, anonyme Meldestelle hilft, Missstände früh zu erkennen.

Server in Deutschland
DSGVO-konform
Anwaltliche Vorprüfung
Pflegekraft unterstützt eine ältere Person in geschütztem Umfeld
Meldekanal aktiv
Online jederzeit
  1. Eingang verschlüsselt
  2. Anwaltlich vorgeprüft
  3. Bericht & Empfehlung
ab50
Beschäftigte: Pflicht zur Meldestelle
§ 12 HinSchG
7Tage
Frist zur Eingangsbestätigung
§ 17 HinSchG
3Monate
Frist zur Rückmeldung
§ 17 HinSchG
ab79
pro Monat je Portal, zzgl. 179 € je Fall

Rechtslage

Ihre Pflicht-Lage

Träger, Vereine und Einrichtungen der Sozial- und Pflegewirtschaft mit 50 oder mehr Beschäftigten sind in der Regel nach § 12 HinSchG verpflichtet. Hinweis ohne rechtliche Bewertung: Die konkrete Pflicht ist im Einzelfall zu prüfen.

Hinweis ohne rechtliche Bewertung. Keine Rechtsberatung - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Offenes Gesetzbuch mit Schutzschild als Überblick zum Hinweisgeberschutzgesetz

Praxis

Typische Herausforderungen

Was Pflege & Träger bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine externe Stelle hier entlastet.

Schutz von Schutzbefohlenen

Hinweise auf Missstände in der Betreuung müssen vertraulich und ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können.

Sensible Personendaten

In der Sozialwirtschaft werden besonders schützenswerte Daten verarbeitet - Datenschutz ist hier nicht verhandelbar.

Komplexe Trägerstrukturen

Mehrere Standorte und Einrichtungen unter einem Träger erschweren eine einheitliche interne Lösung.

Unsere Antwort

Wie unsere Lösung das adressiert

  • Vollständig anonymer, verschlüsselter Meldekanal
  • DSGVO-konforme Verarbeitung sensibler Daten in Deutschland
  • Eine Meldestelle für mehrere Einrichtungen eines Trägers
  • Anwaltliche Vorprüfung und dokumentierte Auswertung
Mehr zur externen Meldestelle
Unternehmen übergibt den Meldekanal an eine neutrale externe Meldestelle
Der Unterschied

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft

Kein technischer Filter, sondern qualifizierte Juristen: In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei wird jede Meldung gesichtet, rechtlich eingeordnet und mit einer Handlungsempfehlung versehen.

PlausibilitätRisiko-EinordnungHandlungsempfehlung
So funktioniert die Vorprüfung
In 4 Schritten

So funktioniert Ihre Meldestelle

Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Abschlussbericht.

Vier Schritte vom verschlüsselten Eingang bis zum fertigen Bericht
1

Eingang der Meldung

Über den verschlüsselten Online-Kanal jederzeit, telefonisch Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr.

2

Anwaltliche Prüfung

Sichtung und rechtliche Einordnung durch spezialisierte Juristen.

3

Fallmanagement

Anonymisierter Dialog mit dem Hinweisgeber über unser Portal.

4

Abschlussbericht

Zustellung der Dokumentation und rechtlicher Handlungsempfehlung.

Sicherheit & Datenschutz

Daten bleiben in Deutschland

Verschlüsselte Übertragung, Verarbeitung ausschließlich auf deutschen Servern und ein Betrieb nach klaren Sicherheitsstandards - damit sensible Hinweise geschützt bleiben.

  • Verschlüsselte Übertragung
    Schutz vom Eingang der Meldung an
  • Server in Deutschland
    Verarbeitung ausschließlich in Deutschland
  • DSGVO-konform betrieben
    nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert
Mehr zu Sicherheit & Datenschutz
Mehrschichtige Sicherheits- und Datenschutz-Symbole um ein zentrales Schild

Bereit für Compliance?

Vermeiden Sie Bußgelder und Reputationsschäden. Unsere Expertenlösung skaliert mit Ihrem Unternehmen - ob 50 oder 50.000 Mitarbeiter.

  • Kurzfristige Einrichtung nach Beauftragung
  • Transparentes Preismodell: fester Portalpreis, klare Fallpauschale
  • Rechtssicherheit durch externe Anwalts-Prüfung
Portal Paket ab
79
netto / Monat | je Portal · zzgl. 179 € netto je bearbeiteten Fall

FAQ

Häufige Fragen

Können mehrere Einrichtungen eine Meldestelle nutzen?

Ja. Unser Portal deckt bis zu 3 Niederlassungen/Eigenbetriebe ab. Für größere Trägerstrukturen kalkulieren wir individuell.

Wie wird die Anonymität gewahrt?

Meldungen können vollständig anonym über den verschlüsselten Kanal eingehen. Es werden keine IP-Adressen oder Browser-Fingerprints gespeichert. Mehr dazu auf unserer Seite zur anonymen Meldung.

Starten Sie heute mit Ihrer externen Meldestelle

Konfiguriert in wenigen Minuten. Gesetzeskonform. Ohne eigene Compliance-Abteilung.

Zwei Personen geben sich vor einem geschützten Schild die Hand