Eigenorganisierte und interne Meldestelle durch Hinweisgeber-24.de im transparenten Kostenvergleich - inklusive der versteckten Aufwände, die in den meisten Rechnungen fehlen.
Was kostet die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes wirklich? Die ehrliche Antwort: Entscheidend ist der Gesamtaufwand, und der unterscheidet sich erheblich zwischen der internen Meldestelle in eigenorganisierter Form und der durch Dritte, wie zum Beispiel durch Hinweisgeber-24.de.
Die versteckten Kosten bei einer eigenorganisierten Lösung
Wer seine interne Meldestelle selbst einrichtet und betreibt, trägt mehr als nur Softwarekosten. Versteckte Kosten entstehen oft durch:
- Personalzeit für Aufbau, Abwicklung und Fallbearbeitung
- IT-Einrichtung, Hosting und laufende Wartung
- Schulung von Beschäftigten und Führungskräften
- Rechtliche Begleitung und Datenschutz
- Risiko durch Umsetzungsfehler oder Fristversäumnisse
Eine pauschale Zahl wäre unseriös, denn der Aufwand hängt von Ihrer Unternehmensgröße und der Zahl der Meldungen ab. Statt einer Hausnummer finden Sie weiter unten einen Rechner, in den Sie Ihre eigenen Annahmen einsetzen: Stundensatz, Bearbeitungszeit je Fall und die erwartete Zahl der Meldungen. Die Werte, mit denen er startet, sind Annahmen für ein Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten und ausdrücklich keine Messung.
Die interne Meldestelle durch Hinweisgeber-24.de: planbare Monatsgebühr
Bei der durch uns bereitgestellten Meldestelle zahlen Sie eine planbare, monatliche Pauschalgebühr und sparen sich den unüberschaubaren finanziellen Eigenaufwand. Das von uns bereitgestellte Meldeportal kostet netto 89 € / Monat und enthält ein DSGVO-konformes Hosting in Deutschland; je anwaltlich bearbeitetem Fall kommen netto 179 € hinzu. Alle Details auf der Preisseite.
Kosten richtig vergleichen
Stellen Sie nicht "Software gegen Software", sondern Gesamtaufwand gegen Gesamtaufwand gegenüber. Beziehen Sie interne Personalzeit, Einrichtung, Wartung und Risiko in die Rechnung mit ein. Eine strukturierte Gegenüberstellung beider Wege finden Sie im Vergleich eigenorganisierte vs. interne Meldestelle durch Hinweisgeber-24.de.
Kostenvergleich für Ihren Fall
Verändern Sie die Annahmen und sehen Sie, wie sich die Jahreskosten verschieben. Alle Werte sind Nettobeträge.
Ihre Annahmen
Für ein Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sind ein bis drei Meldungen ein üblicher Ausgangswert.
Vollkosten je Stunde einschließlich Lohnnebenkosten für Ihren Mitarbeiter, der den Fall bearbeitet.
Sichtung, Dokumentation, Rückmeldung an die meldende Person und Fristenkontrolle.
Jahreslizenz einer eigenorganisierten Lösung. Bei einem reinen E-Mail- oder Telefonkanal 0 €.
Fachkunde der mit den Aufgaben betrauten Person nach § 15 HinSchG; Rechenansatz hier: jährliche Auffrischung.
Jahreskosten im Vergleich
Unternehmensinterne Abwicklung
2.000 €
- Software und Schulung
- 800 €
- Bearbeitung (24 Std.)
- 1.200 €
Über Hinweisgeber-24.de
1.426 €
- Portal (89 € netto × 12)
- 1.068 €
- Fallpauschale (2 × 179 € netto)
- 358 €
Alle Beträge netto.
574 € weniger pro Jahr
Kostenersparnis: 29 Prozent gegenüber der unternehmensinternen Abwicklung.
Was diese Rechnung nicht abbildet
Auf beiden Seiten bleibt Aufwand im Haus, der hier nicht eingerechnet ist: Nach § 14 Abs. 1 S. 2 HinSchG bleibt der Beschäftigungsgeber verpflichtet, selbst geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen etwaigen Verstoß abzustellen - auch wenn er die Meldestelle auslagert. Nicht bewertet sind außerdem Haftungs- und Bußgeldrisiken sowie der Aufwand für Einrichtung und Dokumentation. Hinweis ohne rechtliche Bewertung.
Der entscheidende Hebel ist die Zahl der Meldungen. Ohne eine einzige Meldung im Jahr bleibt die unternehmensinterne Abwicklung rechnerisch günstiger, weil die Auslagerung eine Bereitschaft bezahlt, die nicht abgerufen wird. Mit jeder bearbeiteten Meldung verschiebt sich das Verhältnis, weil ein einzelner interner Fall mit Sichtung, Dokumentation, Rückmeldung und Fristenkontrolle schnell mehr Arbeitszeit bindet, als die Fallpauschale kostet. Wo der Punkt für Ihre Konstellation liegt, zeigt der Rechner oben.
Wie viele Hinweise sind durchschnittlich zu erwarten? Das ist je nach Branche sehr unterschiedlich. Für Organisationen mit Sitz in Europa ohne das Vereinigte Königreich nennt NAVEX für das Jahr 2024 einen Median von 0,7 Meldungen je 100 Beschäftigte (Quelle: NAVEX, Whistleblowing Benchmarking Statistics in Europe, Ausgabe 2025).
Der Wert hinter dem Preis
Über die reine Kostenfrage hinaus zählt die Risikominderung: Eine neutrale Stelle mit anwaltlicher Vorprüfung senkt das Risiko von Fehlern in einem rechtlich sensiblen Bereich. Dieser Effekt lässt sich schwer beziffern, ist aber für viele Beschäftigungsgeber der eigentliche Mehrwert.
Für Beschäftigungsgeber mit mehr als 3 Niederlassungen und mehr als 5.000 Mitarbeitern: Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
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