Der Prozess
Der Weg jeder Meldung
Aus Hinweis wird Entscheidung
Was bedeutet das konkret?
Aus einem eingehenden Hinweis wird eine belastbare Entscheidungsgrundlage - in vier Schritten.
Plausibilitäts-Check
Jede Meldung wird auf Nachvollziehbarkeit und Substanz geprüft, bevor Ressourcen gebunden werden.
Risiko-Einordnung
Alle Hinweise haben grundsätzlich gleiche Priorität. Dennoch gilt: Gefährdung des Lebens hat Vorrang.
Konkrete Handlungsempfehlung
Statt Rohdaten empfehlen wir eine strukturierte Einschätzung mit den nächsten Schritten - dokumentiert und nachvollziehbar.

Rechtliche Beratung
Unser Anwalt
Unser Anwalt übernimmt die rechtliche Vorprüfung der Meldungen und stellt sicher, dass Hinweise fachlich korrekt eingeordnet werden.Mit Aktivierung beziehungsweise Abschluss des Vertrags zur anwaltlichen Vorprüfung für die Interne Meldestelle schließt der Auftraggeber einen anwaltlichen Rahmen-Mandatsvertrag ab. Das Mandat für die konkrete Einzelfolgeprüfung kommt erst zustande, wenn ein Hinweis vorliegt und keine Vertretung widerstreitender Interessen vorliegt. Im Falle der Beauftragung zur Prüfung des Hinweises und zum Vorschlag der Folgemaßnahmen gilt Vorstehendes entsprechend. Kosten zusätzlich zu den auf dieser Webseite aufgeführten Entgelten von Hinweisgeber-24.de entstehen keine.
Die rechtliche Vorprüfung ist ein organisatorischer Strukturschritt und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Es entsteht keine Mandatsbeziehung zu hinweisgebenden Personen.
Klare Grenzen
Klare Grenzen - im Sinne der Rechtssicherheit
- Keine individuelle Rechtsberatung für Ihr Unternehmen oder einzelne Personen.
- Keine Mandatsbeziehung zwischen unserem Anwalt und hinweisgebenden Personen.
- Keine Entscheidung über Maßnahmen in Ihrer Organisation - das Abstellen eines Verstoßes bleibt Ihre Aufgabe (§ 14 Abs. 1 HinSchG).
Häufige Fragen zur anwaltlichen Vorprüfung
Was bedeutet anwaltliche Vorprüfung genau?
Eingehende Meldungen werden von unserem Anwalt auf Plausibilität geprüft, nach Risiko eingeordnet und mit einer Handlungsempfehlung versehen. Es handelt sich um einen strukturierten Vorprüfungsschritt im Compliance-Prozess.
Ist die Vorprüfung eine Rechtsberatung?
In Bezug auf den Hinweis: ja, darüber hinausgehend: nein. Die Vorprüfung ist ein organisatorischer Strukturschritt und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine abschließende rechtliche Bewertung sowie etwaige Mandatsberatung können zusätzlich durch eine Anwaltskanzlei Ihrer Wahl erfolgen.
Entsteht eine Mandatsbeziehung zum Hinweisgeber?
Nein. Zwischen unserem Anwalt und hinweisgebenden Personen entsteht keine Mandatsbeziehung. Die Vorprüfung dient der neutralen Einordnung der Meldung, nicht der Vertretung einzelner Personen.

