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Rechtssicherheit

Jede Meldung wird rechtlich vorgeprüft

Der Unterschied, der zählt: Eingehende Hinweise werden von unserem Anwalt vorgeprüft - bevor Ihr Unternehmen tätig wird. Kein technischer Filter, sondern eine fachliche Einordnung.

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Anwaltliche Vorprüfung einer Meldung mit digitalem Bericht

Der Prozess

Der Weg jeder Meldung

Plausibilitätsprüfung
Risikoeinordnung
Rechtliche Einschätzung
Handlungsempfehlung

Aus Hinweis wird Entscheidung

Was bedeutet das konkret?

Aus einem eingehenden Hinweis wird eine belastbare Entscheidungsgrundlage - in vier Schritten.

Plausibilitäts-Check

Jede Meldung wird auf Nachvollziehbarkeit und Substanz geprüft, bevor Ressourcen gebunden werden.

Risiko-Einordnung

Alle Hinweise haben grundsätzlich gleiche Priorität. Dennoch gilt: Gefährdung des Lebens hat Vorrang.

Konkrete Handlungsempfehlung

Statt Rohdaten empfehlen wir eine strukturierte Einschätzung mit den nächsten Schritten - dokumentiert und nachvollziehbar.

Spezialisierter Jurist prüft einen Hinweis und leitet eine Empfehlung ab

Rechtliche Beratung

Unser Anwalt

Unser Anwalt übernimmt die rechtliche Vorprüfung der Meldungen und stellt sicher, dass Hinweise fachlich korrekt eingeordnet werden.

Die rechtliche Vorprüfung ist ein organisatorischer Strukturschritt und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Es entsteht keine Mandatsbeziehung zu hinweisgebenden Personen.

Klare Grenzen

Klare Grenzen - im Sinne der Rechtssicherheit

  • Keine individuelle Rechtsberatung für Ihr Unternehmen oder einzelne Personen.
  • Keine Mandatsbeziehung zwischen unserem Anwalt und hinweisgebenden Personen.
  • Keine Entscheidung über Maßnahmen in Ihrer Organisation - das Abstellen eines Verstoßes bleibt Ihre Aufgabe (§ 14 Abs. 1 HinSchG).

Häufige Fragen zur anwaltlichen Vorprüfung

Was bedeutet anwaltliche Vorprüfung genau?

Eingehende Meldungen werden von unserem Anwalt auf Plausibilität geprüft, nach Risiko eingeordnet und mit einer Handlungsempfehlung versehen. Es handelt sich um einen strukturierten Vorprüfungsschritt im Compliance-Prozess.

Ist die Vorprüfung eine Rechtsberatung?

In Bezug auf den Hinweis: ja, darüber hinausgehend: nein. Die Vorprüfung ist ein organisatorischer Strukturschritt und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine abschließende rechtliche Bewertung sowie etwaige Mandatsberatung können zusätzlich durch eine Anwaltskanzlei Ihrer Wahl erfolgen.

Entsteht eine Mandatsbeziehung zum Hinweisgeber?

Nein. Zwischen unserem Anwalt und hinweisgebenden Personen entsteht keine Mandatsbeziehung. Die Vorprüfung dient der neutralen Einordnung der Meldung, nicht der Vertretung einzelner Personen.

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