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Anleitung4 Min. LesezeitAktualisiert August 2026

Meldestelle einrichten:
So erfüllen Sie das HinSchG Schritt für Schritt

Von der Pflichtprüfung bis zum Go-Live: Wie Sie eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz rechtssicher einrichten - intern oder ausgelagert.

Vier Schritte vom verschlüsselten Eingang bis zum fertigen Bericht

Amtliche Fundstellen

Die Rechtsgrundlagen zu diesem Beitrag im Wortlaut, beim Bundesministerium der Justiz.

Maßgeblich ist stets die amtliche Fassung. Die Einordnung in diesem Beitrag ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

Nächster Schritt

Ihre interne Meldestelle - in wenigen Schritten startklar

Prüfen Sie unverbindlich Ihren gesetzlich erforderlichen Handlungsbedarf oder lassen Sie sich ein Angebot für Ihre interne Meldestelle erstellen.

Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Einrichtung einer Meldestelle?

Eine ausgelagerte Meldestelle ist meist innerhalb weniger Tage einsatzbereit, da kein eigenes IT-Projekt nötig ist. Eine vollständig intern aufgebaute Lösung kann mehrere Monate beanspruchen.

Brauche ich zwingend einen externen Anbieter?

Nein. Sie dürfen die interne Meldestelle selbst organisieren oder nach § 14 HinSchG an einen Dritten wie Hinweisgeber-24.de übertragen. Die Auslagerung ist zulässig und entlastet vor allem kleinere Organisationen ohne eigene Compliance-Ressourcen.

Muss die Meldestelle anonyme Meldungen ermöglichen?

Das HinSchG sieht vor, dass auch anonyme Meldungen bearbeitet werden sollen; eine Verpflichtung, den Meldekanal technisch für anonyme Meldungen auszulegen, besteht nach § 16 Abs. 1 HinSchG jedoch nicht. In der Praxis erhöht ein anonymer Kanal die Akzeptanz deutlich. Hinweis ohne rechtliche Bewertung.

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