Welche Bußgelder das Hinweisgeberschutzgesetz vorsieht, wann sie greifen und wie Sie das Risiko mit überschaubarem Aufwand vermeiden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist kein zahnloses Papier: Wer die Pflichten ignoriert, riskiert Bußgelder. Dieser Beitrag zeigt, was droht und wie sich das Risiko mit überschaubarem Aufwand vermeiden lässt.
Die gesetzliche Grundlage
Die Bußgeldvorschriften finden sich in § 40 HinSchG. Die Beträge stehen in Absatz 6 und sind nach Tatbestand gestaffelt - es gibt also nicht eine einheitliche Obergrenze, sondern drei. Quelle: HinSchG § 40 Abs. 6. Hinweis ohne rechtliche Bewertung - die Einordnung des Einzelfalls erfordert eine juristische Prüfung.
Wofür Bußgelder drohen - und in welcher Höhe
- bis 50.000 €: Behinderung oder Unterdrückung von Meldungen, Repressalien gegen hinweisgebende Personen, Verletzung des Vertraulichkeitsgebots
- bis 20.000 €: keine interne Meldestelle eingerichtet oder betrieben, obwohl eine Pflicht besteht
- bis 10.000 €: übrige Fälle
Woher die Zahl 500.000 € stammt
Im Markt kursiert häufig ein Betrag von 500.000 €. Er beruht auf der Verzehnfachungsregel des § 30 Abs. 2 S. 3 OWiG, die sich gegen Unternehmen richtet. Satz 2 der Bußgeldvorschrift begrenzt ihre Anwendung jedoch ausdrücklich auf bestimmte Tatbestände. Das Nichteinrichten einer internen Meldestelle gehört nicht dazu. Wer nur diesen einen Punkt versäumt, riskiert nach der amtlichen Fassung bis zu 20.000 €. Quelle: HinSchG § 40 Abs. 6 S. 2 in Verbindung mit § 30 Abs. 2 S. 3 OWiG.
Nicht nur das Bußgeld zählt
Neben der unmittelbaren Geldbuße wiegt oft der Reputationsschaden schwerer: Ein veröffentlichter Compliance-Verstoß beschädigt das Vertrauen von Kunden, Beschäftigten und Geschäftspartnern. Eine funktionierende Meldestelle ist insofern auch Reputationsschutz.
Wie vermeiden Sie das Risiko der Verhängung eines Bußgeldes?
Die gute Nachricht: Der Aufwand zur Pflichterfüllung ist gering im Verhältnis zum Risiko. Eine ausgelagerte Meldestelle ist kurzfristig einsatzbereit, übernimmt die Fristenkontrolle und dokumentiert revisionssicher. Den Einstieg zeigt unser Leitfaden zur Einrichtung; ob Sie überhaupt verpflichtet sind, klärt der Pflichten-Check.




