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Branchenlösung · Unternehmen

Hinweisgebersystem für Unternehmen

Ab 50 Beschäftigten sind Sie zur internen Meldestelle verpflichtet. Wir übernehmen Betrieb, Vorprüfung und Fristen - Sie behalten den Kopf für Ihr Kerngeschäft frei.

Server in Deutschland
DSGVO-konform
Anwaltliche Vorprüfung
Modernes Unternehmensgebäude mit Beschäftigten und Schutzsymbol
Meldekanal aktiv
Online jederzeit
  1. Eingang verschlüsselt
  2. Anwaltlich vorgeprüft
  3. Bericht & Empfehlung
ab50
Beschäftigte: Pflicht zur Meldestelle
§ 12 HinSchG
7Tage
Frist zur Eingangsbestätigung
§ 17 HinSchG
3Monate
Frist zur Rückmeldung
§ 17 HinSchG
ab79
pro Monat je Portal, zzgl. 179 € je Fall

Rechtslage

Ihre Pflicht-Lage

Privatwirtschaftliche Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind nach § 12 HinSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. In regulierten Sektoren (z. B. Finanzdienstleistung) gilt die Pflicht unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Hinweis ohne rechtliche Bewertung: Die konkrete Pflicht ist im Einzelfall zu prüfen.

Hinweis ohne rechtliche Bewertung. Keine Rechtsberatung - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Offenes Gesetzbuch mit Schutzschild als Überblick zum Hinweisgeberschutzgesetz

Praxis

Typische Herausforderungen

Was Unternehmen bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine externe Stelle hier entlastet.

Bußgeldrisiko

Verstöße gegen die HinSchG-Pflichten können nach § 40 HinSchG mit Bußgeldern geahndet werden. Quelle: HinSchG § 40.

Fehlende Ressourcen

Eine interne Lösung bindet Personal, IT und Datenschutz-Know-how über Monate - Kapazitäten, die im Mittelstand oft fehlen.

Neutralitätskonflikt

Eine intern besetzte Meldestelle wirft Fragen zur Unabhängigkeit auf und kann das Vertrauen der Beschäftigten schwächen.

Unsere Antwort

Wie unsere Lösung das adressiert

  • Externe, neutrale Meldestelle nach § 14 HinSchG
  • Anwaltliche Vorprüfung jeder Meldung durch die Partnerkanzlei
  • Fristenkontrolle und revisionssichere Dokumentation
  • Einrichtung ohne internes IT-Projekt, ab 79 EUR/Monat
Mehr zur externen Meldestelle
Unternehmen übergibt den Meldekanal an eine neutrale externe Meldestelle
Der Unterschied

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft

Kein technischer Filter, sondern qualifizierte Juristen: In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei wird jede Meldung gesichtet, rechtlich eingeordnet und mit einer Handlungsempfehlung versehen.

PlausibilitätRisiko-EinordnungHandlungsempfehlung
So funktioniert die Vorprüfung
In 4 Schritten

So funktioniert Ihre Meldestelle

Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Abschlussbericht.

Vier Schritte vom verschlüsselten Eingang bis zum fertigen Bericht
1

Eingang der Meldung

Über den verschlüsselten Online-Kanal jederzeit, telefonisch Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr.

2

Anwaltliche Prüfung

Sichtung und rechtliche Einordnung durch spezialisierte Juristen.

3

Fallmanagement

Anonymisierter Dialog mit dem Hinweisgeber über unser Portal.

4

Abschlussbericht

Zustellung der Dokumentation und rechtlicher Handlungsempfehlung.

Sicherheit & Datenschutz

Daten bleiben in Deutschland

Verschlüsselte Übertragung, Verarbeitung ausschließlich auf deutschen Servern und ein Betrieb nach klaren Sicherheitsstandards - damit sensible Hinweise geschützt bleiben.

  • Verschlüsselte Übertragung
    Schutz vom Eingang der Meldung an
  • Server in Deutschland
    Verarbeitung ausschließlich in Deutschland
  • DSGVO-konform betrieben
    nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert
Mehr zu Sicherheit & Datenschutz
Mehrschichtige Sicherheits- und Datenschutz-Symbole um ein zentrales Schild

Bereit für Compliance?

Vermeiden Sie Bußgelder und Reputationsschäden. Unsere Expertenlösung skaliert mit Ihrem Unternehmen - ob 50 oder 50.000 Mitarbeiter.

  • Kurzfristige Einrichtung nach Beauftragung
  • Transparentes Preismodell: fester Portalpreis, klare Fallpauschale
  • Rechtssicherheit durch externe Anwalts-Prüfung
Portal Paket ab
79
netto / Monat | je Portal · zzgl. 179 € netto je bearbeiteten Fall

FAQ

Häufige Fragen

Ab wann ist mein Unternehmen verpflichtet?

Ab 50 Beschäftigten besteht in der Regel die Pflicht zur internen Meldestelle. In regulierten Sektoren gilt sie unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Hinweis ohne rechtliche Bewertung: Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall.

Dürfen wir die Meldestelle auslagern?

Ja. § 14 HinSchG erlaubt ausdrücklich die Übertragung der internen Meldestelle an einen externen Dritten. Die Verantwortung für die Einrichtung bleibt beim Unternehmen.

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Konfiguriert in wenigen Minuten. Gesetzeskonform. Ohne eigene Compliance-Abteilung.

Zwei Personen geben sich vor einem geschützten Schild die Hand