Selbst organisieren oder auslagern? Wir vergleichen beide Wege nach Kosten, Aufwand, Neutralität und Rechtssicherheit - mit einer ehrlichen Entscheidungshilfe.
Das HinSchG lässt Ihnen die Wahl: Sie können die interne Meldestelle selbst organisieren oder an einen neutralen Dritten wie Hinweisgeber-24.de übertragen. Beide Wege sind zulässig - sie unterscheiden sich aber deutlich in Aufwand, Neutralität und Kosten.
Die eigenorganisierte Meldestelle
Bei einer internen, eigenorganisierten Lösung benennen Sie eine Person oder Einheit, die Meldungen entgegennimmt und bearbeitet. Das verschafft Nähe zum Unternehmen, bindet aber Personal, IT-Kapazität und Datenschutz-Know-how - und wirft Fragen zur Unabhängigkeit auf, wenn die zuständige Person zugleich andere Funktionen ausübt.
Die interne Meldestelle durch Dritte
Bei der ausgelagerten Lösung übernimmt ein neutraler Dritter wie Hinweisgeber-24.de die Einrichtung und Abwicklung des Kanals, die Vorprüfung und die Fristenkontrolle. Das entlastet interne Ressourcen und stärkt die Glaubwürdigkeit des Kanals, weil keine Interessenkonflikte bestehen.
Der direkte Vergleich
| Kriterium | Eigenorganisiert | Intern durch Dritte (ausgelagert) |
|---|---|---|
| Neutralität | Abhängig von interner Rolle | Strukturell unabhängig |
| Aufwand für Sie | Aufbau + laufende Organisation | Gering, Abwicklung ausgelagert |
| Rechtliche Vorprüfung | Im Haus zu leisten | Durch unseren Anwalt |
| Fachkunde nach § 15 HinSchG | Für die benannte Person sicherzustellen und fortlaufend zu halten | Liegt bei der beauftragten Stelle |
| Fristen (7 Tage / 3 Monate) | Eigene Überwachung nötig | Wird im Verfahren überwacht |
| Datenschutz und Hosting | Serverwahl, Verschlüsselung und Löschkonzept selbst zu regeln | Vorgegebene Plattform, Hosting in Deutschland |
| Einrichtungsdauer | Mehrere Monate möglich | Innerhalb einer Woche |
| Kostenstruktur | Personal- und Fixkosten | Planbare Monatsgebühr |
Wie Sie entscheiden
Als Faustregel: Je weniger eigene Compliance-Ressourcen vorhanden sind und je wichtiger die wahrgenommene Neutralität ist, desto eher spricht das für eine Auslagerung. Eine belastbare Kostenbasis für beide Wege finden Sie im Kostenüberblick.
Unsere interne Meldestelle verbindet Neutralität mit anwaltlicher Vorprüfung - netto 89 € / Monat je Portal zuzüglich netto 179 € je bearbeitetem Fall, monatlich kündbar.




