Grundlagen
Was ist eine interne Meldestelle?
Im Gegensatz zu den staatlichen, den sogenannten externen Meldestellen verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Unternehmen ab 50 Beschäftigten sowie öffentliche Stellen und Kommunen mit in der Regel über 10.000 Einwohnern, einen sicheren Kanal für Hinweise auf Rechtsverstöße bereitzustellen. Diese interne Meldestelle muss Meldungen vertraulich entgegennehmen, Fristen einhalten und Hinweisgebende vor Repressalien schützen.
Sie können diese Aufgabe nach § 14 HinSchG an einen externen Dritten übertragen. Genau das übernehmen wir: Wir richten Ihre Meldestelle als neutrale Stelle ein und wickeln sie ab - mit verschlüsseltem Kanal, anwaltlicher Vorprüfung und lückenloser Dokumentation.
Die rechtliche Verantwortung für die Einrichtung bleibt bei Ihrer Organisation. Die Abwicklung, die Vorprüfung und die Fristenkontrolle nehmen wir Ihnen ab.
Diese Webseite stellt keine Rechtsberatung dar - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.
Vier Argumente
Warum die Meldestelle auslagern?
Eine interne Meldestelle durch einen neutralen Dritten löst die vier größten Hürden, an denen eigenorganisierte Lösungen scheitern.
Neutralität
Als unabhängiger Dritter im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes nehmen wir Meldungen entgegen, ohne Beschäftigungs- oder sonstiges Beratungsverhältnis zu Ihrem Unternehmen. Das schützt Hinweisgebende und stärkt das Vertrauen in den Kanal.
Rechtliche Expertise
Jede Meldung wird von unserem Anwalt geprüft - bevor Ihr Unternehmen tätig wird.
Entlastung
Keine eigene Compliance-Abteilung, kein internes Projekt über Monate. Einrichtung in wenigen Schritten, Abwicklung und Fristenkontrolle übernehmen wir.
Compliance-Sicherheit
DSGVO-konformes Hosting in Deutschland, dokumentierte Prozesse und revisionssichere Berichte - prüfbar für Geschäftsführung und Aufsicht.
Klare Rollen
Was wir übernehmen - was bei Ihnen bleibt
Klare Aufgabenteilung: Die operative Abwicklung übernehmen wir, die unternehmerischen Entscheidungen bleiben bei Ihnen.
Hinweisgeber-24.de übernimmt:
- Abwicklung des verschlüsselten Meldekanals, online jederzeit erreichbar
- Rechtliche Vorprüfung jeder Meldung durch unseren Anwalt
- Fristenkontrolle nach HinSchG
- Dokumentation, Beweismittelsicherung und Monatsbericht
Bei Ihnen bleibt:
- Benennung einer Ansprechperson für Hinweisgeber-24.de
- Bekanntmachung der Einrichtung Ihrer internen Meldestelle an Ihre Beschäftigten
- Im Fall eines Hinweises: Entscheidung über die internen Folgemaßnahmen
- Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen im Unternehmen
Kostenvergleich
Intern aufbauen oder auslagern? Ein Kostenvergleich
Beispielhafte Gegenüberstellung. Die internen Kosten hängen stark von Unternehmensgröße und Aufwand ab und sind als Orientierung zu verstehen.
| Kriterium | Hinweisgeber-24.de | Interne Lösung |
|---|---|---|
| Monatliche Basis | 89 € netto | 300-500 € [Schätzung] |
| Einrichtung | wenige Schritte | mehrere Monate Projekt |
| Rechtliche Vorprüfung | automatisch durch unseren Anwalt, 179 € netto je Fall | Verantwortung im Haus |
| DSGVO-konformes Hosting | integriert, Server in DE | eigener Aufbau nötig |
| Vertragsbindung | monatlich kündbar (2 Wochen zum Monatsende) | interne Fixkosten |
Alle Preisangaben zuzüglich Umsatzsteuer. Interne Kostenwerte sind Schätzungen zur Orientierung, keine garantierten Werte.
In drei Schritten
In drei Schritten zur rechtssicheren Meldestelle
Beratung & Einrichtung
Wir richten Ihren verschlüsselten Meldekanal ein und stimmen die Bekanntmachung an Ihre Beschäftigten ab.
Vorprüfung durch unseren Anwalt
Eingehende Meldungen werden anwaltlich vorgeprüft, nach Relevanz eingeordnet und mit einer Risikoeinschätzung versehen.
Bericht & Handlungsempfehlung
Sie erhalten eine dokumentierte Auswertung mit konkreter Handlungsempfehlung - revisionssicher und prüfbar.
Häufige Fragen zur internen Meldestelle
Wie läuft eine Meldung bei Hinweisgeber-24.de ab?
In drei Schritten: 1. Eingang über das verschlüsselte Online-Meldeportal. 2. Rechtliche Vorprüfung durch unseren Anwalt. 3. Zusendung unseres Zwischenberichts mit Handlungsempfehlung inklusive lückenloser Dokumentation für Geschäftsleitung und Audits.
Können Mitarbeitende anonym melden?
Ja. Meldungen können vollständig anonym abgegeben werden - alle Angaben zur Person sind freiwillig.
Gibt es eine anonyme Zwei-Wege-Kommunikation mit dem Hinweisgeber?
Nein. Bei vollständig anonymen Meldungen erfolgt die Bearbeitung einseitig. Eine direkte Rückfrage an Hinweisgebende ist technisch nicht möglich, um die Anonymität zu wahren. Die rechtliche Vorprüfung berücksichtigt dies bei der Bewertung. Wer eine Rückmeldung wünscht, kann freiwillig Kontaktdaten angeben; ausschließlich die interne Meldestelle nimmt darüber Kontakt auf, in der Regel telefonisch. Die Kontaktdaten verbleiben in der internen Meldestelle. Ein anonymer Rückkanal mit Zugangscode ist als Ausbaustufe geplant und in der laufenden Abwicklung noch nicht verfügbar.
Wie schnell erhalte ich nach Eingang einer Meldung eine Rückmeldung?
Wer als Hinweisgeber Kontaktdaten hinterlegt hat, erhält eine Eingangsbestätigung innerhalb der gesetzlichen Frist von spätestens 7 Tagen (§ 17 HinSchG), in der Regel früher. Bei vollständig anonymen Meldungen ist eine Kontaktaufnahme zum Hinweisgeber technisch nicht möglich; die Meldung wird dennoch bearbeitet und dokumentiert. Als Unternehmen erhalten Sie das Ergebnis unserer rechtlichen Vorprüfung und Einschätzung in der Regel ebenfalls innerhalb von 7 Tagen - deutlich vor der gesetzlichen Frist von 3 Monaten für die inhaltliche Rückmeldung an Hinweisgebende.
Können auch Unternehmensexterne (zum Beispiel Lieferanten, Kunden) Meldungen abgeben?
Ja, aber nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers hin. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht.

