Anonymität
Anonyme Meldung und klare Rückmeldewege
Meldungen können vollständig anonym über das verschlüsselte interne Meldeportal eingehen. Bei vollständig anonymen Meldungen erfolgt die Bearbeitung einseitig - eine direkte Rückfrage an Hinweisgebende ist technisch nicht möglich, um die Anonymität zu wahren. Die rechtliche Vorprüfung durch unseren Anwalt berücksichtigt dies bei der Bewertung. Wer eine Rückmeldung wünscht, kann freiwillig Kontaktdaten angeben, die jedoch nicht weitergegeben und nur von Hinweisgeber-24.de verwendet werden; nur die Meldestelle nimmt darüber Kontakt auf, in der Regel telefonisch.
Rechtliche Prüfung
Anwaltliche Vorprüfung
Jede eingehende Meldung wird von unserem Anwalt vorgeprüft. Er prüft auf Plausibilität und erstellt eine erste Risikoeinschätzung - bevor das Unternehmen tätig wird.
Die Vorprüfung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung - sie ist ein Strukturschritt im Compliance-Prozess.
Nach Abschluss der Vorprüfung erfolgt in der Regel eine Empfehlung mit den im konkreten Fall erforderlichen Folgemaßnahmen - siehe unter Preise: Fallbearbeitung.
Die endgültige Bewertung und etwaige rechtliche Beratung können durch eine Anwaltskanzlei Ihrer Wahl erfolgen.
Standards
Höchste Standards für Ihre Daten

ISO-27001-orientierte Sicherheitsprozesse
Unsere Sicherheitsprozesse sind dokumentiert und orientieren sich an anerkannten Informationssicherheits-Standards.
DSGVO-konform
Vollständige Konformität zur EU-Datenschutz-Grundverordnung. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Bestandteil jedes Vertrags. Datenverarbeitung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Server in Deutschland
Alle Inhalte werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gehostet und verarbeitet. Es besteht vollständige Kontrolle über Speicherort und Verarbeitungspipeline.
Häufige Fragen zu Sicherheit und Datenschutz
Wo werden die Daten gehostet?
Alle Inhalte werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gehostet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der DSGVO und der branchenüblichen Sicherheitsstandards.
Werden Meldungsinhalte per E-Mail verschickt?
Nein. Meldungsinhalte werden im geschützten Bereich verarbeitet. Benachrichtigungen erfolgen ausschließlich systemseitig, ohne Meldungsinhalte zu transportieren.
Wer hat Zugriff auf eingegangene Meldungen und auf Kontaktdaten?
Der Zugriff auf Meldungen und Kontaktdaten ist auf einen namentlich festgelegten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Personenkreis innerhalb von Hinweisgeber-24.de beschränkt. Alle anderen betrieblichen Bereiche von Hinweisgeber-24.de sind davon abgekoppelt.
Wie lange werden Fälle gespeichert?
Fall-Akten werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht (§ 11 HinSchG). Ausnahmen können übergeordnete Aufbewahrungsfristen sein (zum Beispiel bei Meldungen zu Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung oder illegale Absprachen).
